Darf man bei einer Polizeikontrolle einen Alkoholtest verweigern? Ist dieser überhaupt erlaubt – oder Pflicht? Und was passiert, wenn ich keinen Test machen möchte? Diese Fragen stellen sich viele Bürger und Bürgerinnen in Deutschland. Hier finden Sie die Antworten!
Was wird bei einer Polizeikontrolle überprüft?
Eine allgemeine Polizeikontrolle kann jeden Autofahrer jederzeit treffen. Die Polizei wird den Fahrer zum Beispiel mit einer Kelle mit der Aufschrift „Halt Polizei“ an die Seite rufen oder das Display auf dem Polizeiauto dafür nutzen, welches „Halt“ signalisiert.
Der Polizeibeamte bzw. die Polizeibeamtin sollte sich bei einer allgemeinen Polizeikontrolle vorstellen und mitteilen, warum er den Fahrer oder die Fahrerin angehalten hat. Es werden die Fahrtüchtigkeit, die mitzuführenden Papiere, sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überprüft.
Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers wird zum Beispiel sichergestellt, dass dieser keine berauschenden Mittel wie beispielsweise Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat. Verkehrsuntüchtigkeit kann jedoch auch durch andere Zustände hervorgerufen werden, wie beispielsweise Krankheiten oder Übermüdung. Die mitzuführenden Papiere sind der Führerschein und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Falls im Führerschein Auflagen aufgeführt sind, wie z.B. eine Sehhilfe, wird auch überprüft, ob diese Auflagen erfüllt werden. Die Polizei darf das Vorlegen der Papiere und auch das Aussteigen aus dem Fahrzeug verlangen.
Gerade bei Kontrollen am Abend oder in der Nacht werden vermehrt Alkoholkontrollen durchgeführt.
Darf ich einen Alkoholtest in einer Polizeikontrolle verweigern?
Im Rahmen der allgemeinen Polizeikontrolle fragen Polizisten häufig, ob der Fahrer Alkohol zu sich genommen hat. Falls der Polizist die Vermutung hat, dass der Fahrer Alkohol getrunken haben könnte, kann er den Fahrer um einen Atemalkoholtest bitten.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme an diesem Test ist freiwillig! Ja, Sie können also einen Alkoholtest bei der Polizeikontrolle verweigern. Er ist keine Pflicht!
Die Polizei verwendet Messgeräte zur Ermittlung der Atem-Alkoholkonzentration, welche die Promille anzeigen oder die Milligramm pro Liter Atemluft.
Ebenfalls wichtig: Das ermittelte Ergebnis aus einem Atem-Alkoholtest darf in einem Bußgeldverfahren gegen den Fahrer verwendet werden, jedoch nicht in einem Strafverfahren. Zu einem Strafverfahren würde es ab einem Promillewert von 0,3 in Verbindung mit einem Unfall oder ab einem Promillewert ab 1,1 und somit verbundener Trunkenheitsfahrt kommen. Wäre das Ergebnis relevant für ein Strafverfahren, würde eine Blutprobe richterlich angeordnet, um das ermittelte Ergebnis zu sichern.
Weigert sich ein Fahrer, einen freiwilligen Atem-Alkoholtest durchzuführen, kann eine Blutprobe richterlich angeordnet werden. Soweit kommt es jedoch nur, wenn die Polizei schweren Verdacht des Alkoholkonsums hegt und zum Beispiel eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt wurde oder der Fahrer deutlich nach Alkohol riecht.
Die Blutabnahme wird dann als Maßnahme der Strafprozessordnung durchgeführt – durch einen Arzt. Um die Blutprobe nicht zu verzögern – und somit den Alkoholabbau nicht einzuleiten – kann die Staatsanwaltschaft anstatt eines Richters die Anordnung setzen. Nachrangig kann diese sogar durch die Polizei gestellt werden.
Weiter kommt es vor, dass die Polizei Urin- oder Schriftproben oder das Gehen auf einer Linie verlangt. Dies sollte ein Fahrer jedoch vorerst ablehnen.
Immer von Bedeutung ist es, während einer Kontrolle stets freundlich und hilfsbereit zu bleiben, auch wenn man einen Alkoholtest ablehnt.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie einfach selbst nach dem Genuss von Alkohol und vor dem Fahren eines Fahrzeugs einen Alkoholtest machen. So kommen Sie gar nicht erst in die Gefahr, mit unerlaubtem Alkoholgehalt im Blut zu fahren und schützen sich und andere Verkehrsteilnehmer!
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Beitragsbilder: Alkoholtest – Polizei – Alkohol am Steuer © benjaminnolte via stock.adobe.com; Verkehrskontrolle © Rico Löb via stock.adobe.com